Wie wird man eigentlich Wiederlader?
Der hier erläuterte Weg bezieht sich auf meine Erfahrung. Grundsätzlich gibt die zuständige Behörde Auskunft. Alternativ kann man auch Anbieter von staatlich anerkannten Lehrgängen konsultieren.
z.B.
Spreng Sames (link) hat leider aufgehört. Vermutlich ist Günter Sames (Träger des Verdienstkreuzes am Bande) Ende 2019 verstorben †. Vielen Dank für Alles! (Traueranzeige)
Bundesweit – Frankonia (link)
01189 – Dresdner Sprengschule GmbH (link)
08451 – Heinz Schröder (link)
13088 – Alkon Protection (link)
17268 – Schießsportzubehör Strempel (link)
19061 – Waffen Schlottmann (link)
21224 – Klaus Oswald (link)
21502 – Lang Sprengtechnik (link)
26789 -Pulverschein (link)
32584 – Kats Pyrotechnik (link)
33829 – Rifle Ranch (link)
34346 – Schwarzpulver Info (link)
36381 – Jürgen Wieland (link)
49584 – Waffen Schmidt (link)
52396 – Artax Vorderlader GmbH (link)
63069 – Dr. Bodo von Rhein (link)
65391 – Pulver Scipper (link)
72461 – Stopper (link)
72800 – Winfried Schröppel (link)
89081 – MSZU (link)
97332 – Gerald Dünnebier (link)
Zuerst einmal gehe ich von Sportschützen aus. Eine aktive Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist eine Voraussetzung. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft ist bei der entsprechend erlaubnisaustellenden Behörde zu erfragen. Dann muss man einen entsprechenden Lehrgang besuchen, in dem eine Prüfung zu bestehen ist. Damit man überhaupt teilnehmen darf, braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amt.
- Mitgliedschaft im Schützenverein (bestätigt auch die aktive Nutzung)
- Ggf. bereits vorhandene Waffenbesitzkarte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Lehrgang + Prüfung
- Erlaubnis nach §27 SprengG und Lagerung beantragen
Die Erlaubnis ist für max. für 5 Jahre gültig. Daher ist die Verlängerung rechtzeitig anzugehen. Hierzu bedarf es lediglich den Behördengang (und Geld natürlich). Verlängert wird normalerweise nur, wenn auch aktiv wiedergeladen wurde. Meist wird das vom Pulverkauf, der in der Erlaubnis vermerkt wird, abgeleitet. Der Verein stellt das „Bedürfnis“ aus, welches bestätigt, dass im Verein aktiv genutzt wird, was beantragt wird (Wiederladen, Vorderlader, Böller).
Sofern keine waffenrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) vorhanden ist und stattdessen mit Vereinswaffen trainiert wird, sollte dies mit der zuständigen Behörde besprochen werden.
Regelmäßige Pflicht: Sich in Sachen Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten! Zuletzt war es die Kennzeichnungspflicht der Aufbewahrung als auch die neue Kennzeichnung von Treibladungspulvern. Denn „nicht wissen“ schützt nicht vor Strafe!