Wer einen anerkannten Lehrgang besucht, bekommt (bei guten Schulungen) auch Vorträge vom Arbeitsschutz. Ich möchte das Thema nicht lang und breit treten sondern auf Markantes hinweisen. Letztendlich geht es nicht nur um die Sicherheit beim Wiederladen sondern auch um Folgen auf dem Schießstand.
Arbeitsumfeld
Der Boden sollte mit einem Handfeger zu reinigen sein. Geht mal Pulver daneben, sollte nicht der Staubsauger zum Einsatz kommen. NC-Pulver ist druckempfindlich. Im Vergleich zu Schwarzpulver ist NC-Pulver eher langweilig und träge, aber trotzdem nicht zu unterschätzen.
Beim Wiederladen sollte man alleine arbeiten. Denn jede weitere Person (die ebenfalls im Besitz einer Erlaubnis nach §27 SprengG sein muss) bedeutet auch eine Ablenkung. Verschüttetes Pulver, falsche Ladungen oder Schlimmeres können die Folge sein.
Kein offenes Feuer. Rauchen, Teelichter, Räucherstäbchen, etc. sind tabu.
Mindestens ein 6KG Feuerlöscher (ABC) sollte vorhanden sein. Es muss nicht unbedingt ein Brand sein, der durch das Wiederladen ausgelöst wird. Lieber eine Sauerei mit weißem Löschpulver im Raum als eine Explosion.
Wer merkt, dass man sich elektrostatisch auf- und entlädt, sollte Gegenmaßnahmen ergreifen, bevor das Wiederladen beginnt. Gerade in der Winterzeit springen gern mal Funken über. Im Zweifelsfall kann man sich mit einem Handgelenkband über z.B. einen Heizkörper erden (gibt es im Elektrofachhandel).
Fenster zu, wenn es windig ist. Ein Windstoß kann eine Balkenwaage ganz leicht aus dem Konzept bringen. Die dadurch entstehenden Ladungen sind alles andere als sicher.
Nicht ablenken lassen. Auch wenn die Arbeit monoton sein kann, sollte kein Fernseher laufen. Z.B. beim Arbeiten mit der Mehrstationenladepresse. Nicht zuletzt, weil die Ladung stets zu überprüfen ist. Selbst eine Matrize, die den Pulverstand überwacht und anzeigt, ist nutzlos, wenn man sie nicht beachtet.
Kericht und Pulverreste sicher vernichten. Hat sich genügend Rest angesammelt, kann dieser mit auf einem feuerfesten Untergrund (im Freien) mit Hilfe von Brückenzündern und einer 9 Volt Batterie aus sicherer Entfernung vernichtet werden. Dabei die vorgeschriebene Menge beim Abbrand nicht überschreiten. Reste gehören nicht ins Klo oder auf das Blumenbeet.